Online-ScheidungSo vereinfachen Sie das Scheidungsverfahren für sich

Sie können in dem folgenden Formular einige Grunddaten für die von Ihnen gewünschte Scheidung angeben. Mit diesen Daten wird bei uns eine elektronische Akte (WebAkte) angelegt, für die Sie dann eine E-Mail mit Zugangsdaten erhalten. Hierüber werden Sie sodann alle weiteren Informationen erhalten und weitere benötigte Informationen (z.B. solche, die Sie nicht über das Formular angeben möchten) geben sowie Dokumente wie die Heiratsurkunde, einen Ehevertrag oder die Unterlagen zur Verfahrenskostenhilfe hochladen können.

Das geht Ihnen zu schnell? Dann tragen Sie nur die zwingend erforderlichen Daten (*) ein und geben im letzten Formularfenster an, dass Sie zunächst ein unverbindliches, kurzes Telefonat wünschen (s.u.)!

Im Regelfall kann ein reines Scheidungsverfahren zwischen uns und Ihnen elektronisch abgewickelt werden. Sie können aber ohne Mehrkosten auch anrufen und/oder vorbeikommen, wenn Sie Fragen haben oder die handelnden Personen kennenlernen möchten.

Die Abwicklung gegenüber dem Gericht erfolgt dagegen nur teilweise elektronisch. In jedem Fall gibt es wenigstens einen Gerichtstermin, zudem Ehegatten und Anwalt oder Anwälte gehen müssen.

Kosten fallen durch Absendung dieses Formulars nicht an. Sie erhalten über die WebAkte alle weiteren Informationen.

Scheidung

Hier können Sie die für einen Scheidungsantrag notwendigen Daten eingeben. Für eine Bearbeitung bzw. Kontaktaufnahme durch uns sind die mit rotem Sternchen markierten Felder zwingend. Die weiteren Angaben würden von uns dann später angefordert.

  • Bitte geben Sie Namen und Geburtsdaten und Wohnort (Vater/Mutter) gemeinsamer Kinder an. Hiervon hängt gegebenenfalls die gerichtliche Zuständigkeit ab.
  • z.B.: Wer zog aus der gemeinsamen Wohnung aus und lebt noch einer dort? Wenn kein Ehegatte mehr in der ehemals gemeinsam genutzten Wohnung lebt, bitte die alte Wohnanschrift angeben, da davon die gerichtliche Zuständigkeit abhängen kann. Wie hat man sich in der gemeinsamen Wohnung getrennt (bitte prüfen, ob dies räumlich, persönlich und hauswirtschaftlich streng erfolgte)? Hinweis: Sollte eine längere Trennung bestehen, prüfen Sie bitte, ob dies auch gegenüber dem Finanzamt so angegeben wurde und stellen Sie fehlerhafte steuerliche Angaben - nach steuerlicher Beratung! - richtig, damit nicht nach dem Scheidungsverfahren Probleme auftreten.
  • Die Kosten des Scheidungsverfahrens werden nach den gerichtlich festzusetzenden Streitwerten und sich daraus ergebenden Gerichtskosten und Anwaltsgebühren errechnet. Im Regelfall ist das gemeinsame dreifache monatliche Nettoeinkommen der Eheleute für den Streitwert maßgeblich. Das Gericht kann aber zusätzlich auch Vermögen berücksichtigen. Hinzu kommt eine Streitwerterhöhung durch den Versorgungsausgleich. Bitte geben Sie getrennt nach Ehegatten das monatliche Nettoeinkommen an. Bitte geben Sie vorsorglich auch Ihr gemeinsames Nettovermögen an, sodass für Sie eine Kostenprognose mit oder ohne Einbezug des Vermögens gemacht werden kann. Ausgangspunkt für uns ist zunächst das gemeinsame Nettoeinkommen. Bitte geben Sie auch an, wieviele Altersvorsorgeverträge (gesetzlich, betrieblich, privat) für die Ehegatten gemeinsam bestehen, damit der Streitwert für den Versorgungsausgleich ermittelt werden kann.
  • Hier können Sie eintragen, was Sie in obigem Schema nicht loswerden konnten, z.B. Sonderkonstellationen, Wünsche etc.. Vielleicht möchten Sie zunächst ein unverbindliches Telefonat führen? Dieses ist für neue Mandanten bis zu einer Länge von 15 min kostenfrei.
  • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.