Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat seit dem 25.05.2018 sowohl die Anforderungen an den Datenschutz in Ihrer Firma als auch die Risiken bei Fehlern für Sie deutlich erhöht.
Die nationalen Aufsichtsbehörden haben seit Inkrafttreten der neuen DSGVO weitreichende Befugnisse. Sie können Anordnungen gegenüber Unternehmen treffen und Bußgelder verhängen. Die Bußgelder sollen verhältnismäßig und aber auch abschreckend sein. Sie können bis zu 4 % des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahrs betragen. Von dieser Möglichkeit haben die Behörden schon im großen Umfang Gebrauch gemacht.
Darüber hinaus kann die Nichteinhaltung von Datenschutzvorschriften und den sich daraus ergebenden Bußgeldern oder Datenpannen bzw. unbefugten Zugriffen auf Ihre Daten in Zeiten von Internet und Sozialen Netzwerken zu schweren Imageschäden und damit einhergehenden erheblichen finanziellen Verlusten führen.
Die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung erfordert bei Ihnen die Einführung neuer Prozesse, insbesondere zum Umgang mit Betroffenenrechten oder zur Data-Breach-Notification. Ferner müssen Sie der Rechenschaftspflicht der DSGVO durch ein neu durchdachtes Datenschutzmanagementsystem Rechnung tragen. Verträge und Dokumentationen (z.B. Verarbeitungsverzeichnis und Datenschutz-Folgeabschätzung) müssen überarbeitet, der technische Datenschutz überprüft und regelmäßig auditiert, sowie ein Datenschutzbeauftragter benannt oder weitergebildet werden.
Zu unseren Mandanten gehören Start-Ups und mittelständische Unternehmen aus ganz Deutschland.
