Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat seit dem 25.05.2018 sowohl die Anforderungen an den Datenschutz in Ihrer Firma als auch die Risiken bei Fehlern für Sie deutlich erhöht.

Die nationalen Aufsichtsbehörden haben seit Inkrafttreten der neuen DSGVO weitreichende Befugnisse. Sie können Anordnungen gegenüber Unternehmen treffen und Bußgelder verhängen. Die Bußgelder sollen verhältnismäßig und aber auch abschreckend sein. Sie können bis zu 4 % des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahrs betragen. Von dieser Möglichkeit haben die Behörden schon im großen Umfang Gebrauch gemacht.

Darüber hinaus kann die Nichteinhaltung von Datenschutzvorschriften und den sich daraus ergebenden Bußgeldern oder Datenpannen bzw. unbefugten Zugriffen auf Ihre Daten in Zeiten von Internet und Sozialen Netzwerken zu schweren Imageschäden und damit einhergehenden erheblichen finanziellen Verlusten führen.

Die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung erfordert bei Ihnen die Einführung neuer Prozesse, insbesondere zum Umgang mit Betroffenenrechten oder zur Data-Breach-Notification. Ferner müssen Sie der Rechenschaftspflicht der DSGVO durch ein neu durchdachtes Datenschutzmanagementsystem Rechnung tragen. Verträge und Dokumentationen (z.B. Verarbeitungsverzeichnis und Datenschutz-Folgeabschätzung) müssen überarbeitet, der technische Datenschutz überprüft und regelmäßig auditiert, sowie ein Datenschutzbeauftragter benannt oder weitergebildet werden.

Zu unseren Mandanten gehören Start-Ups und mittelständische Unternehmen aus ganz Deutschland.

DSGVO

Was bieten wir Ihnen an?

Datenschutzaudit

Als zertifizierter Datenschutzauditor (TÜV®) überprüfen wir im Rahmen eines Audits, in welchen Bereichen Sie die gesetzlichen Anforderungen bereits umgesetzt haben und wo noch Verbesserungsbedarf besteht. In unserem Auditbericht geben wir Ihnen Empfehlungen was, wie optimiert werden muss und sind Ihnen bei Interesse auch bei der Umsetzung dieser Maßnahmen behilflich. Rufen Sie uns gerne einmal unverbindlich an (Dr. Scharf: 040 – 897 087 800)

Datenschutzbeauftragter

Als externer und TÜV-zertifizierter Datenschutzbeauftragter stehen wir Ihrem Unternehmen gerne unterstützend zur Seite. Wir entwickeln Ihr Datenschutzkonzept und stellen eine reibungslose Umsetzung sicher. Wir erstellen Datenschutzerklärungen, Verzeichnisse für die Datenverarbeitungstätigkeit, Datenschutzfolgenabschätzungen, beraten Sie zur neuen DSGVO und schulen Ihre Mitarbeiter. Kommen Sie bei Bedarf für ein kostenfreies Erstgespräch gerne auf uns zu (as@scharf-und-wolter.de)

Schulungen/Lehrgänge

Nach der DSGVO sind Sie verpflichtet alle Mitarbeiter regelmäßig im Datenschutz zu schulen. Wir vermitteln Ihnen und Ihren Mitarbeitern diese notwendigen Fachkenntnisse im Datenschutzrecht im Rahmen von Inhouse-Schulungen. Die zu setzenden Schwerpunkte stimmen wir mit Ihnen im Vorfeld ab. Wenn Sie ein entsprechendes Angebot wünschen, melden Sie sich gerne bei uns.

Datenschutzrechtliche Dokumente

Wir erstellen für Sie alle Dokumente, die die DSGVO verlangt – egal ob Datenschutzerklärung, Verarbeitungsverzeichnis, Datenschutzfolgenabschätzung, Auftragsverarbeitungsvertrag oder ein beliebiges anderes Dokument. Sprechen Sie uns an. Wir unterstützen Sie!

Verfahren vor den Aufsichtsbehörden

Wenn eine Aufsichtsbehörde auf Sie zukommt, von Ihnen Angaben verlangt, Ihnen eine bestimmte Datenverarbeitung untersagen oder ein Bußgeld gegen Sie verhängen will, so benötigen Sie dringend eine qualifizierte anwaltliche Unterstützung. Hier stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.