Im Bereich des Strafrechts steht Ihnen mit Elmar Böhm ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht mit Rat und Tat zur Seite. Er ist seit 1996 im Strafrecht tätig und ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie vor dem Bundesgerichtshof in Strafsachen zugelassen und vertritt Mandanten in ganz Deutschland.
Er verteidigt insbesondere in folgenden Bereichen des Strafrechts:
Unter Kapitalverbrechen sind alle vorsätzlich begangenen Tötungsdelikte (Mord, Totschlag, Körperverletzung mit Todesfolge) zu verstehen.
Strafverteidigung bei Kapitalverbrechen hat sich mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass jeder Beschuldigte über sein Aussageverweigerungsrecht und sein Recht, jederzeit einen Verteidiger hinzuzuziehen, zu belehren ist und jede Missachtung dieser Rechte unterbleibt. Sie umfasst außerdem das Erkennen von Beweisverwertungsverboten, die Verhinderung von Untersuchungshaft, Kenntnisse hinsichtlich Form und Zeitpunkt von Beschuldigteneinlassungen sowie Technik und Taktik der Zeugen- und Sachverständigenbefragung. Erfahrung auf den Gebieten Kriminalistik, Rechtsmedizin sowie Psychiatrie ist gleichfalls unerlässlich.
Beim Jugendstrafrecht handelt es sich um Sonderstrafrecht für Jugendliche (14 -17-Jährige) und Heranwachsende (18-20-Jährige). Verteidigung im Jugendstrafrecht hat dem Jugendlichen/Heranwachsenden das Gefühl uneingeschränkten Beistands zu geben und ihm trotz etwaiger Verfehlungen Vertrauen entgegenzubringen. Denn Strafverteidigung ist immer einseitige Interessenvertretung. Sie beinhaltet aber auch, dem Jugendlichen eine Stimme zu geben und damit sicher zu stellen, dass das, was er zu sagen hat, Gehör findet und ernst genommen wird. Hierbei kann es sinnvoll sein, den Jugendlichen/Heranwachsenden mittels einer sog. Konfliktverteidigung aus seiner misslichen Situation herauszuholen oder aber ihn im Wege einer einverständlichen Lösung mit seiner Zustimmung einer erzieherischen Maßnahme zuzuführen.
Bei der Revision in Strafsachen handelt es sich um das letzte Rechtsmittel gegen Strafurteile. Die Hauptaufgabe des Strafverteidigers besteht hier darin, die Revision so zu begründen, dass sie den strengen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Erfolgreich wird eine Revision allerdings nur dann sein können, wenn der Verteidiger über vertiefte Kenntnisse der einschlägigen Rechtsprechung und Fachliteratur verfügt.
Jeder, der in irgendeiner Weise wirtschaftlich tätig ist, kann heute in das Fadenkreuz wirtschaftsstrafrechtlicher Ermittlungen geraten. In nahezu allen Bereichen des Wirtschaftslebens gibt es mittlerweile eine Flut komplizierter Bestimmungen des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts und damit verbundener staatlicher Kontrolle durch Behörden. Die Abgrenzung erlaubten Wirtschaftens von kriminellem Handeln erscheint vielfach schwierig. Das Risiko, als Unternehmer von einem Strafverfahren betroffen zu werden, ist groß. Kommt es zur Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens muss der Strafverteidiger in der Lage sein, sich – auch unter Zeitdruck – in komplexe Sachverhalte und vielfach entlegene Rechtsgebiete einarbeiten zu können, um so den Vorsprung der oft bereits monatelang ermittelnden spezialisierten Behörden aufzuholen. Gerade in wirtschaftsstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren kann häufig mit rechtzeitig und sorgfältig vorgebrachten Einwänden der Staatsanwaltschaft erfolgversprechend begegnet werden.
Die Verteidigung bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz stellt an den Verteidiger besondere Anforderungen. Gerade im Betäubungsmittelstrafrecht verfügen die Ermittlungsbehörden über umfangreiche Befugnisse, wie z. B. Telefonüberwachung, Observation oder Einsatz von V-Leuten. Das macht eine Verteidigungsstrategie erforderlich, die in der Lage ist, unzulässige Ermittlungsmethoden aufdecken zu können. Aber auch Fragen zu Schuldfähigkeit und Therapie sind vielfach Beratungsgegenstand.
Es gibt eine Vielzahl von Straftatbeständen, die bestimmte Verhaltensweisen im Straßenverkehr (z. B. Trunkenheitsfahrt, Unfallflucht, Nötigung) unter Strafe stellen. Auch in verkehrsstrafrechtlichen Verfahren ist eine Verteidigung ohne Inanspruchnahme eines Verteidigers mit Blick auf etwaige strafrechtliche Konsequenzen riskant. Neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe können auch ein Fahrverbot bzw. die Entziehung der Fahrerlaubnis in Betracht kommen. Nur eine kompetente Verteidigung stellt sicher, dass insbesondere die Entziehung der Fahrerlaubnis auf unvermeidbare Fälle beschränkt wird.
Das allgemeine Straf- und Strafverfahrensrecht ist wesentlicher Bestandteil der Verteidigung gegen jeden strafrechtlichen Vorwurf, unabhängig davon, ob es sich z. B. um Körperverletzung, Diebstahl oder Falschaussage handelt. Es beinhaltet neben Fragen zur Abgrenzung von Vorsatz und Fahrlässigkeit sowie von Täterschaft und Teilnahme insbesondere auch Fragen zu Haft, Bewährung und Verjährung.