Problem - LösungFamilienrecht

 

Im Bereich des Familienrechts mit all seinen komplexen Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls (jede dritte Ehe endet heute nicht mehr durch Tod eines der Ehepartner sondern vor einem Familienrichter) steht Ihnen in der Kanzlei Scharf & Wolter außergerichtlich und vor Gericht der erfahrene Fachanwalt für Familienrecht Gernot Wolter mit Rat und Tat zur Seite.

Er vertritt Sie außergerichtlich und vor Gericht unter anderem in den Bereichen

 

  • Scheidungen

Wir gehen die notwendigen Schritte mit Ihnen durch und beraten gemeinsam, welche Punkte zu klären sind. Sie werden über alle üblichen Problemlagen aufgeklärt und entscheiden selbst, was neben der bloßen Scheidung geregelt werden soll. Auf der einen Seite gilt es, Ihre Interessen bestmöglich durchzusetzen. Auf der anderen Seite sollen nicht unnötig Konflikte geschürt werden.

  • Mediation, Mediationsbegleitung und Vermittlung

Wir begleiten Sie beratend und hinweisgebend, wenn Sie eine Mediation mit Ihrem Ehepartner durchführen. Hintergrund ist, dass in Mediationen den Beteiligten oft der rechtliche Rahmen unklar ist. Erst wer seine Rechte kennt, kann sich sinnvoll einigen, weiß worauf er verzichtet oder welche Ansprüche er sowieso nie hatte. In gerichtlichen Mediationen begleiten wir Sie auch gerne. Mit umfangreicher Prozesserfahrung stehen wir Ihnen auch für vermittelnde Tätigkeiten zur Verfügung. Dabei ist Ziel, aktiv und zügig für beide Seiten akzeptable Lösungen zu finden.

  • Unterhaltsstreitigkeiten bezüglich Kindes- und Ehegattenunterhalt

Bereits anlässlich oder sogar im Vorfeld einer Trennung ist es sehr wichtig zu wissen, was einem finanziell bevorsteht. Das gilt für den, der möglicherweise zahlen muss, aber auch für den, der den Unterhalt zum Leben und zur neuen Orientierung in der Trennungszeit oder bis nach der Scheidung benötigt.

 

 

  • Vermögensauseinandersetzung zwischen Ehegatten

Zugewinnausgleich, Immobilienauseinandersetzung, Haftung für Schulden u.v.m.. Hier warnen wir dringend vor irgendwelchen übereilten Aufteilungsmaßnahmen und beraten gerne und ausführlich zur sicheren Abwicklung.

  • Versorgungsausgleich im Rahmen der Scheidung und spätere Abänderung

Der Versorgungsausgleich, also der Ausgleich der in der Ehe erworbenen Altersvorsorgeanwartschaften (im Regelfall nur solche in Rentenform), ist ein ausgesprochen kompliziert geregeltes Rechtsgebiet, dessen Probleme im Detail liegen. Lassen Sie immer prüfen, ob die gerichtlichen Berechnungsvorschläge im Rahmen der Scheidung richtig sind, auch wenn Sie dort selbst ohne Anwalt auftreten. Wir beraten zudem auch über Möglichkeiten, Altentscheidungen abzuändern, z.B. weil früher Betriebsrenten in völlig unangemessener Weise zum Nachteil des anderen Ehegatten aufgeteilt wurden.