Grundsätzliche Voraussetzung der Scheidung ist, dass die Ehe zerrüttet ist, dass heißt, dass nicht mehr davon ausgegangen werden kann, dass die Eheleute weiter zusammenleben wollen. Hier reicht es regelmäßig, dass nur ein Ehepartner dies nicht mehr will.
Weitere Mindestvoraussetzung ist, dass die Eheleute schon seit einem Jahr getrennt leben. Vorher darf die Scheidung nur vom Gericht ausgesprochen werden, wenn ein Härtefall vorliegt, also z.B. ein Ehepartner vom anderen verprügelt.
Eine Trennung im juristischen Sinne liegt vor, wenn die Lebensbereiche der Eheleute völlig voneinander getrennt sind – am einfachsten ist dies, wenn getrennte Wohnungen bezogen werden. Aber auch in der gemeinsamen Wohnung kann man getrennt leben. Dann müssen aber regelmäßig getrennte Zimmer bewohnt werden und z.B. jeder Ehegatte für sich selbst Einkaufen, Kochen und Wäsche waschen.
Scheidungen können in Deutschland nur vor Gericht durchgeführt werden. Dazu muss wenigstens ein Ehegatte durch einen Anwalt vertreten werden, da Anträge im Scheidungsprozess nur durch Anwälte gestellt werden dürfen. Es ist aber immer sinnvoll, wenn beide Ehegatten Anwälte hinzuziehen, da gerade im Streitfall die Partei mit Anwalt derjenigen ohne Anwalt überlegen ist. Dabei ist auch zu bedenken, dass ein Anwalt nicht beide Ehegatten gleichzeitig vor Gericht vertreten darf.
Die Gerichts- und Anwaltskosten richten sich nach dem Einkommen der Eheleute. So kostet eine bloße Scheidung ohne Komplikationen bei einem Nettoeinkommen der Eheleute von zusammen 2500,- Euro und Beteiligung von zwei Anwälten insgesamt ca. 3000,-Euro.
Rechtsschutzversicherungen tragen die Kosten eines Scheidungsverfahrens grundsätzlich nicht. Dafür gibt es neuerdings spezielle Scheidungsversicherungen. Die Rechtsschutzversicherungen tragen lediglich eine Beratung in Familiensachen, wenn konkret etwas passiert ist, was den Beratungsbedarf auslöst – etwa die Trennung oder der Scheidungsantrag der Gegenseite. Sie trägt aber keinerlei über die reine Beratung hinausgehenden Tätigkeiten des Anwalts.
Haben die Eheleute so wenig Geld, dass Sie die Kosten nicht tragen können, dann hilft der Staat mit der sogenannten Prozesskostenhilfe, so dass keine Kosten oder nur geringe Raten zu zahlen sind. Auf diese Möglichkeit haben die Anwälte hinzuweisen. Diese erhalten Ihr Honorar dann direkt aus der Staatskasse.
Eheverträge sind grundsätzlich zu jeder Zeit abschließbar – also auch während des Bestehens der Ehe und kurz vor der Scheidung. Durch derartige Verträge lassen sich viele Streitereien im Scheidungsverfahren verhindern. Sie sind insbesondere für Selbständige und Unternehmer hilfreich, damit nicht der Betrieb unter dem Scheidungsverfahren leidet. Die meisten solchen Verträge müssen vor einem Notar geschlossen werden. Anwälte können Sie über die Gestaltungsmöglichkeiten beraten.
Sie brauchen hauptsächlich Ihre Heiratsurkunde. Dazu kommen solche Belege, die z.B. nötig sind um nachzuweisen, dass Sie zu wenig Geld verdienen, um die Kosten selbst tragen zu können.