In umkämpften Sorgerechtsfällen kommt es regelmäßig zur Einholung von Sachverständigengutachten durch das Gericht. Solche Gutachten führen nach meiner persönlichen Schätzung zu weiter über 90 % zu einer Festlegung des Gerichts entsprechend der gutachterlichen Empfehlungen. Und dies, obwohl sich das Gericht selbst eine Meinung bilden muss und selbstverständlich auch anderer Auffassung als die Gutachterin sein darf.
Es ist daher wichtig, sich bezüglich des Gutachtens einen kritischen Blick zu bewahren.
Bereits bei der Auswahl der zu beauftragenden Gutachterin sollte auf die Qualifikation geachtet werden. Zwingend sollte ein Diplom-Psychologe (in manchen Fällen von Kindeswohlgefährdungen auch Psychiater) beauftragt werden. Sozialpädagogen sind insofern nicht qualifiziert.
Wenn das Gutachten vorliegt und nicht der Erwartung entspricht, sollte immer auf Anhörung der Gutachterin im Termin bestanden werden.
Das Gutachten selbst ist gründlich auszuwerten. Zu Form und Inhalt gibt es inzwischen Richtlinien, die zwar nicht verbindlich sind, aber auch dem Laien ermöglichen, ein handwerklich schlechtes Gutachten zu erkennen.
Wichtig: Der Gutachter muss die Fragen des Gerichts in psychologische Fragen übersetzen, dies begründen, die Untersuchung daran ausrichten und auch beantworten. Macht er dies nicht, ist dies bereits ein Indiz für mangelnde Systematik.
Ebenso wichtig ist die Auswahl der psychologischen Methoden und Testverfahren. Zu oft werden Methoden angewandt, die nicht gewährleisten, dass das Untersuchungsergebnis wiederholbar ist. Auch die Interviews mit den Beteiligten sollten geplant und nachvollziehbar strukturiert sein. Hier gilt es, die Gutachterin selbst entsprechend systematisch zu befragen.
In zweifelhaften Fällen sollte man – soweit finanzierbar – einen eigenen Gutachter damit betrauen, die Methodik des Gutachtens zu bewerten.
Weitere Informationen zum Thema Familienrecht Hamburg erhält man auch unter https://scharf-und-wolter.de/familienrecht-hamburg/ sowie unter https://scharf-und-wolter.de/