Ich möchte Ihnen aus tagesaktuellem Anlass ein kurzes Update zum letztwöchigen Artikel meines Kollegen Herrn Dr. Scharf geben.

Mein Kollege hatte in seinem Artikel in der vergangenen Woche angekündigt:

„Außerdem wird der Bundesarbeitsminister in den nächsten Monaten einen Gesetzesentwurf zum Homeoffice vorlegen, in dem aller Voraussicht nach ein Anspruch auf Tätigkeit im Homeoffice unter bestimmten Voraussetzungen enthalten sein wird. Es bleibt also spannend!“

Der rechtliche Hintergrund

Der Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode hält fest, dass zur Förderung und Erleichterung von mobiler Arbeit ein rechtlicher Rahmen geschaffen werden soll.

Wörtlich heißt es auf Seite 41 des Koalitionsvertrags:

„Wir wollen mobile Arbeit fördern und erleichtern. Dazu werden wir einen rechtlichen Rahmen schaffen. Zu diesem gehört auch ein Auskunftsanspruch der Arbeitnehmer gegenüber ihrem Arbeitgeber über die Entscheidungsgründe der Ablehnung sowie Rechtssicherheit für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber im Umgang mit privat genutzter Firmentechnik. Auch die Tarifpartner sollen Vereinbarungen zu mobiler Arbeit treffen.“

Der Gesetzesentwurf – Das Mobile Arbeit Gesetz

Bereits im Laufe des vergangenen Wochenendes nahm das Thema „Anspruch auf Homeoffice“ erheblich an Fahrt auf.
Bundesarbeitsminister Heil ließ in mehreren Zeitungsinterviews verlauten, dass sein Ministerium den Entwurf eines sogenannten „Mobile Arbeit Gesetzes“ fertiggestellt habe.

Das angekündigte „Mobile Arbeit Gesetz“ sehe einen Rechtsanspruch auf 24 Tage Homeoffice pro Arbeitnehmer vor. Arbeitgeber dürften den Wunsch nach mobiler Arbeit nur dann ablehnen, wenn es dafür organisatorische oder betriebliche Gründe gebe. Weiterhin solle das Gesetz vorschreiben, dass die Arbeitszeit im Homeoffice digital dokumentiert werden müsse.

Wie sollte es weitergehen?

Der Gesetzentwurf des BMAS wurde zunächst zur sogenannten Frühkoordination dem Bundeskanzleramt vorgelegt. Danach sollte der Entwurf in den einzelnen Bundesministerien geprüft, ggf. überarbeitet und schließlich im Kabinett verabschiedet werden. Abschließend hätten der Bundestag und der Bundesrat darüber entscheiden sollen, ob der Gesetz-Entwurf zum Gesetz wird.

Wie ging es tatsächlich weiter?

Wer nun mit einem zügigen Durchlaufen des Gesetzgebungsverfahrens gerechnet hat, sieht sich anscheinend getäuscht.
Offenkundig gibt es bereits im Rahmen der Frühkoordination massiven Widerstand gegen das „Mobile Arbeit Gesetz“ vonseiten des Kanzleramtes.

Laut Presseberichten ließ das Kanzleramt verlautbaren, dass der Gesetzentwurf nicht für eine weitere Abstimmung zwischen den Bundesministerien geeignet sei. Zur Begründung verwies das Kanzleramt auf den Koalitionsvertrag, in dem lediglich ein Auskunftsrecht, jedoch kein Rechtsanspruch auf Homeoffice geregelt sei.

Es bleibt abzuwarten, inwiefern der Gesetzesentwurf (möglicherweise in geänderter Form) doch noch die Ressortabstimmung und das weitere Gesetzgebungsverfahren durchlaufen wird.

Aktuell ist somit keinesfalls mit einem schnellen Durchlaufen des Gesetzgebungsverfahrens zu rechnen.
Wir informieren Sie an dieser Stelle über den weiteren Fortgang der Dinge.

Gerne melden Sie sich auch bei unseren Webinaren zum Thema „Homeoffice“ an. Die Termine finden Sie wie immer auf der Eventseite dieser Gruppe.

Weitere Informationen zum Thema Arbeitsrecht Hamburg erhält man auch unter https://scharf-und-wolter.de/fachanwalt-hamburg/fachanwalt-arbeitsrecht/ sowie unter Anwalt Hamburg