Grundsätzliche Voraussetzung der Scheidung ist, dass die Ehe zerrüttet ist, das heißt, dass nicht mehr davon ausgegangen werden kann, dass die Eheleute weiter zusammenleben wollen. Hier reicht es regelmäßig, dass nur ein Ehepartner dies nicht mehr will. Weitere Mindestvoraussetzung ist, dass die Eheleute schon seit einem Jahr getrennt leben.