Die von der Bundesregierung geplanten umfangreichen Änderungen am Nachweisgesetz, wir berichteten
https://www.xing.com/communities/posts/arbeitsrecht-fuer-arbeitgeber-1024177660
sind nach dem Bundestag nunmehr am letzten Freitag auch im Bundesrat beschlossen worden, sodass die Änderungen zum 1. August in Kraft treten können.

Sie müssen also nun erheblich mehr Arbeitsbedingungen Ihren Arbeitnehmern schriftlich mitteilen (nachweisen). Wir sind der Auffassung, dass dies nicht im Arbeitsvertrag, sondern vielmehr nur in einem separaten Dokument sinnvoll möglich ist.

Dies hat den wesentlichen Vorteil, dass Sie nicht die Zustimmung jedes einzelnen Arbeitnehmers einholen müssen und bei Änderungen im Nachweisdokument diese Änderungen ebenfalls einseitig vornehmen können. Auch wird der Arbeitsvertrag nicht durch die zusätzlichen Punkte unnötig aufgebläht.
Sie können bei uns das Muster-Nachweis-Dokument (inklusive Erläuterungen) zu einem Preis von € 375 zzgl. USt. erwerben.
An der einen oder anderen Stelle werden Sie dieses dann noch an die konkrete Situation in Ihrem Unternehmen anpassen müssen. Wenn Sie das Muster bestellen wollen, wenden Sie sich gerne an mich (as@scharf-und-wolter.de).

Um noch besser zu verstehen, was genau wie umzusetzen ist, haben wir am 14.07. ein drittes Webinar (zwei Webinare sind bereits ausgebucht) zum Thema „Das neue Nachweisgesetz – von der Mücke zum Elefanten“ organisiert, bei dem noch letzte Plätze frei sind. Es findet von 16:00 – 17:30 statt (Teilnahmegebühr € 69 zzgl. USt. pro Person).
Anmeldung und weitere Informationen entweder über
https://www.xing.com/events/nachweisgesetz-mucke-elefanten-4051829
oder über unsere Mitarbeiterin Frau Klatt (sk@scharf-und-wolter.de).

Weitere Informationen zum Thema Arbeitsrecht Hamburg erhält man auch unter https://scharf-und-wolter.de/fachanwalt-hamburg/fachanwalt-arbeitsrecht/ sowie unter Anwalt Hamburg