Grundsätzlich sollte man ab der Androhung, dass ein Kind aus der Familie herausgenommen werden soll, immer einen Anwalt einschalten, damit rechtzeitig eingegriffen und überzogene Maßnahmen verhindert werden können.

Der Staat kann in schweren Fällen Kinder aus der Familie herausnehmen – wobei das Jugendamt dies nur vorläufig im Rahmen einer sogenannten Inobhutnahme kann. Dies ist dann kurzfristig durch ein Familiengericht zu bestätigen.

Die Hürde hierfür ist sehr hoch:

Es muss eine Kindeswohlgefährdung in der Form vorliegen, dass eine gegenwärtige, in einem solchen Maß vorhandene Gefahr festgestellt wird, dass bei weiterer Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des geistigen und leiblichen Wohls des Kindes mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist.

In vielen Fällen wird diese Grenze nicht erreicht und von Seiten des Jugendamtes bestehen dennoch erhebliche Bedenken. Oft wird dann versucht, Druck auf die Eltern auszuüben, dass diese freiwillig Ihr Kind eine Fremdunterbringung (Wohngruppe, Pflegefamilie etc.) geben. Hier sollte niemals vorschnell eine entsprechende Vereinbarung unterschrieben werden. Lassen Sie sich immer beraten.

Im Regelfall wird es bereits vor irgendwelchen Maßnahmen gegen die Eltern Gespräche beim Jugendamt bzw. Allgemeinem Sozialen Dienst geben. Dies sind oft unangenehme Situationen, weil einem Elternteil oder Elternpaar regelmäßig mehrere geschulte Jugendamtsmitarbeiter gegenübersitzen und die Diskussion bestimmen. Überlegen Sie frühzeitig, ob Sie sich die Teilnahme eines Anwalts leisten sollten. Damit stellen Sie „Augenhöhe“ in den Gesprächen her.

Spätestens wenn es zu einem Termin beim Familiengericht kommt, sollten Sie nicht mehr ohne Anwalt auftreten. Wer sich eigentlich keinen Anwalt leisten kann – z. B. wegen Bezugs von Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung o. ä. – wird mit hoher Wahrscheinlichkeit die sogenannte Verfahrenskostenhilfe in Anspruch nehmen können, die zumindest die eigenen Anwaltskosten und die Gerichtskosten abdeckt.<

Die Inanspruchnahme eines Anwalts für Gespräche beim Jugendamt muss man dagegen leider selber bezahlen.

Weitere Informationen zum Thema Familienrecht Hamburg erhält man auch unter https://scharf-und-wolter.de/familienrecht-hamburg/ sowie unter https://scharf-und-wolter.de/