Oft liest man von schmutzigen Scheidungstricks, die in besonders umstrittenen Scheidungen angeblich möglich sein sollen oder angewandt werden. Hier geht es um legale Methoden, die eigenen Interessen durchzusetzen.

Beim Ehegattenunterhalt muss man unterscheiden zwischen dem Trennungsunterhalt und dem Unterhalt für die Zeit nach der Scheidung (nachehelicher Unterhalt). Der Trennungsunterhalt ist grundsätzlich zu zahlen bis zur Rechtskraft der Scheidung. Der nacheheliche Unterhalt kann der Höhe und der Länge nach eingeschränkt sein. Noch ein wichtiger Unterschied: Es ist gesetzlich nicht erlaubt, auf Trennungsunterhalt zu verzichten, – beim nachehelichen Unterhalt ist dies grundsätzlich per Ehevertrag möglich.

Wenn also der Ehegatte, dem rechnerisch Unterhalt zusteht, auf den nachehelichen Unterhalt wirksam verzichtet hat oder der andere Ehegatte bereits angekündigt hat, dafür zu kämpfen, dass möglichst wenig und möglichst kurz nachehelicher Unterhalt gezahlt wird, dann muss man immer prüfen, wie lange man den Trennungsunterhalt noch geltend machen kann. Wie oben dargestellt ist dieser bis zur Rechtskraft der Scheidung zu zahlen – eine kürzere zeitliche Befristung ist nicht möglich.

Der Ehegatte, der Unterhalt bezieht, hat also kein Interesse daran, dass die Scheidung schnell eingereicht und schnell abgewickelt wird.

Immer wieder kommt es in einer solchen Situation dazu, dass der zahlende Ehegatte darauf drängt, dass man Gericht und Anwälte darüber belügt, wann die Trennung stattgefunden habe, um sich schneller scheiden lassen zu können. Dies muss klar zurückgewiesen und stattdessen genau geschaut werden, wann die Trennung tatsächlich im Rechtssinne vorlag.

Dann muss im Scheidungsverfahren immer geprüft werden, ob nicht Fragen im Verfahren zu klären sind, die ohnehin geklärt werden müssen, aber hier helfen, das Verfahren länger laufen zu lassen. Gerade der Streit um den nachehelichen Unterhalt sollte auf jeden Fall in das Scheidungsverfahren gepackt werden. Gerade der Streit um den nachehelichen Unterhalt führt dann zu einer Verlängerung des Trennungsunterhalts. Aber auch der Zugewinnausgleich kann ein solches Thema sein. Diese sogenannten „Folgesachen“ können das Scheidungsverfahren teilweise um Jahre verzögern, da sie zumeist auch noch in drei Stufen (Auskunftsantrag, eidesstattliche Versicherung, Zahlungsantrag) betrieben werden.

Lassen Sie sich auf jeden Fall über solche taktischen Fragen beraten. Dies gilt auch für diejenigen, die sich gegen solche Strategien verteidigen wollen.

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