Kündigung in der Wartezeit/Probezeit – einfach, oder?
Bekanntermaßen gilt in den ersten 6 Monaten des Arbeitsverhältnisses der Teil des Kündigungsschutzgesetzes nicht, der verlangt, dass ein Kündigungsgrund vorliegen muss. Somit ist also eine Kündigung ohne Vorliegen eines Grundes möglich. Wichtig ist zu wissen, dass es außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes dennoch viele Gründe geben kann, warum die Kündigung trotzdem unwirksam…