Grundsätzliche Voraussetzung der Scheidung ist, dass die Ehe zerrüttet ist, das heißt, dass nicht mehr davon ausgegangen werden kann, dass die Eheleute weiter zusammenleben wollen. Hier reicht es regelmäßig, dass nur ein Ehepartner dies nicht mehr will. Weitere Mindestvoraussetzung ist, dass die Eheleute schon seit einem Jahr getrennt leben.
Vorher darf die Scheidung nur vom Gericht ausgesprochen werden, wenn ein Härtefall vorliegt, also z. B. ein Ehepartner vom anderen verprügelt wird.
Wie muss die Trennung vollzogen werden?
Eine Trennung im juristischen Sinne liegt vor, wenn die Lebensbereiche der Eheleute völlig voneinander getrennt sind – am einfachsten ist dies, wenn getrennte Wohnungen bezogen werden. Aber auch in der gemeinsamen Wohnung kann man getrennt leben. Dann müssen aber regelmäßig getrennte Zimmer bewohnt werden und z. B. jeder Ehegatte für sich selbst Einkaufen, Kochen und Wäsche waschen.
Was kostet eine Scheidung?
Scheidungen können in Deutschland nur vor Gericht durchgeführt werden. Dazu muss wenigstens ein Ehegatte durch einen Anwalt vertreten werden, da Anträge im Scheidungsprozess nur durch Anwälte gestellt werden dürfen. Es ist aber immer sinnvoll, wenn beide Ehegatten Anwälte hinzuziehen, da gerade im Streitfall die Partei mit Anwalt derjenigen ohne Anwalt überlegen ist. Dabei ist auch zu bedenken, dass ein Anwalt nicht beide Ehegatten gleichzeitig vor Gericht vertreten darf.
Die Gerichts- und Anwaltskosten richten sich nach dem Einkommen der Eheleute. So kostet eine bloße Scheidung mit üblichem Versorgungsausgleich ohne Komplikationen bei einem Nettoeinkommen der Eheleute von zusammen 2500,- Euro insgesamt ca. 2400,- Euro.
Was für Unterlagen muss ich vorlegen, um die Scheidung zu starten?
Sie brauchen hauptsächlich Ihre Heiratsurkunde. Dazu kommen solche Belege, die z. B. nötig sind, um nachzuweisen, dass Sie zu wenig Geld verdienen, um die Kosten selbst tragen zu können. Manchmal werden auch die Geburtsurkunden der Kinder verlangt.
Weitere Informationen zum Thema Familienrecht Hamburg erhält man auch unter https://scharf-und-wolter.de/familienrecht-hamburg/ sowie unter https://scharf-und-wolter.de/
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