Wenn man sich scheiden lässt, gehört der Versorgungsausgleich zum Pflichtprogramm mit wenigen Ausnahmen (z.B. kurze Ehezeit). Das Gericht klärt automatisch, wieviel Anwartschaften auf Altersvorsorge jeder Ehegatte in der Ehezeit angesammelt hat. Die Ehezeit weicht dabei von der sonstigen Definition der Ehezeit (Tag der Heirat bis Tag der Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens) ab, um die Berechnung für die Versicherer zu erleichtern. Man nimmt volle Monate, also vom Ersten des Monats, in den die Heirat fällt, bis zum Letzten des Monats vor Rechtshängigkeit der Scheidung vorangeht.

Die Ehegatten werden beide vom Gericht augefordert, in einem Fragebogen Angaben zu ihren Versicherungen zu machen. Dazu zählen u.a.: die gesetzliche Rentenversicherung, Betriebsrenten (auch wenn sie als Kapitalbetrag ausgezahlt werden), private Rentenversicherungen wie z.B. Riesterrenten, Pensionen und Zusatzversorgungen.

Jeder Ehegatte bekommt die Gelegenheit zu prüfen, ob der Andere vollständig diese Auskunft erteilt hat. Dies ist wichtig, da vergessene Versicherungen nach der Scheidungen nicht nachträglich noch berücksichtigt werden können.

Achtung: gerade Selbständige bauen ihre Altersvorsorge gerne auf Kapitallebensversicherungen auf. Diese unterfallen nicht dem Versorgungsausgleich. Dies gilt auch für private Rentenversicherungen, für die im letzten Moment noch das Wahlrecht auf Auszahlung als Kapitalbetrag ausgeübt wurde. Diese Versicherungen unterfallen dann dem Versorgungsausgleich.

Das Gericht holt auf Basis der ausgefüllten Formulare bei den genannten Versicherern Auskünfte über die Rentenanwartschaften ein. Die dann den Eheleuten zugesandten Auskünfte sollten von den Betroffenen immer auf die Eckdaten geprüft werden. Wurde die richtige Ehezeit angenommen? Stimmen die Vertragszeiten und Betriebszugehörigkeiten? Fehlen im Rentenverlauf Arbeitszeiten des anderen?

Auch hier gilt es, Fehler oder Bedenken dem eigenen Anwalt oder dem Gericht zügig mitzuteilen.

Das Gericht übersendet im Regelfall vor dem Scheidungstermin einen Berechnungsentwurf zum Versorgungsausgleich. Hier sollte stets geprüft werden, ob das Gericht die Daten aus den erteilten Auskünften fehlerfrei übernommen hat. Im Übrigen gilt: für die allermeisten Eheleute sind die Berechnungen ein Buch mit sieben Siegeln. Löchern Sie dazu Ihren Anwalt. Sollten Sie aus Kostengründen selbst auf einen Anwalt für die Scheidung verzichtet haben, sollten Sie im Zweifel in eine bloße Beratung zum Versorgungsausgleich investieren.

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