Während seiner über 15-jährigen Tätigkeit im Strafrecht hat unser Fachanwalt für Strafrecht, Elmar Böhm, immer wieder wichtige Erfolge für unsere Mandanten erreicht.
Ganz im Sinne unserer Kanzleimaxime „Kompetenz Service Recht“ setzt er sich mit seiner ganzen Erfahrung für unsere Mandanten ein und kämpft für ihre Interessen.
Hier informieren wir Sie über von uns erstrittene strafgerichtliche Entscheidungen:
- Erfolgreiche Beschwerde zum HansOLG Hamburg – Aussetzung einer lebenslangen Freiheitsstrafe (StV 2023, 697)
- Erfolgreiche Revision zum BGH – Handeltreiben und Doppelverwertungsverbot (StV 2020, 369 f.)
- Erfolgreiche Beschwerde zum LG Hamburg – Anforderungen an die Negativprognose bei der DNA-Analyse (StV 2017, 510 f.)
- Erfolgreiche Revision zum OLG Schleswig – Konnexität zwischen Beweistatsache und Beweismittel (StV 2014, 276 f. = StV 2015, 109)
- Erfolgreiche Revision zum HansOLG Hamburg – Vermögensgefährdung bei Untreue (StV 2010, 79 f.)
- Erfolgreiche Revision zum HansOLG Hamburg – Cachespeicher und Besitzwille an kinderpornographischen Schriften (StV 2009, 469 ff. = StraFo 2009, 165 f.)
- Erfolgreiche Revision zum BGH – Rechtsfehlerhafte Zurückweisung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit (StraFo 2007, 378 f.)
- Erfolgreiche Revision zum OLG Köln – Ausreichende Individualisierung eines Beweismittels als Voraussetzung eines Beweisantrags (StV 2006, 685)